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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluß Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes bieten Sie uns den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung des Formulars: Angebot / Reisebestätigung / Rechnung per Post, E-Mail, Fax oder bei kurzfristiger Buchung per Telefon.
2. Leistungen Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im o.g. Formular.
3. Zahlungen Bei Annahme unseres Angebotes und damit Ihrer Zustimmung zum Vertrag, erfolgt innerhalb einer Woche die auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung, welche mindestens 20% vom Gesamtpreis beträgt. Bei Änderung gesetzlicher Steuern ist das Unternehmen berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
Bei Beträgen unter 100 € bzw. bei Kurzaufenthalt bis 3 Übernachtungen ist der Gesamtbetrag innerhalb der genannten Optionsfrist fällig. Ist die An-/ Zahlung innerhalb der gesetzten Frist auf unser Geschäftskonto eingegangen, gilt der Vertrag als verbindlich. Spätere Zahlungseingänge haben keinen Anspruch auf Einhaltung des Angebotes bzw. der angebotene Vertrag erlischt automatisch kostenfrei. Der Eingang der Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt auf dem genannten Geschäftskonto zu erfolgen, ohne nochmalige Aufforderung seitens des Ferienparks. Wenn der vereinbarte Restbetrag nicht rechtzeitig auf unserem Geschäftskonto eingegangen ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entspr. Rücktrittsgebühren.
4. Rücktritt Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ist aber für diesen Fall verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung auf die Gesamtsumme zu zahlen:
Tritt statt des Reisenden ein Dritter in den Vertrag ein, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig.
Für die erforderliche Schlüsselübergabe bzw. - Hinterlegung am Anreisetag ab 15.00 Uhr ist eine vorherige Bekanntgabe der geplanten Ankunftszeit seitens des Gastes notwendig. Die gebuchte Unterkunft ist bis 18.00 h in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als storniert, es sei denn, der Gast hat dem Ferienpark zuvor späteres Eintreffen mitgeteilt. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft, sondern hat Anspruch auf die von Ihm gebuchte Kategorie. Die Bereitstellung einer höheren Kategorie ohne Aufpreis für den Gast obliegt dem Ferienpark selbst und ist für Nachfolgebuchungen nicht verbindlich. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Ferienpark für die zusätzliche Nutzung der Unterkunft bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %.
5. Höhere Gewalt Der Ferienpark ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen- Unterkünfte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden; das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann. Das Unternehmen hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Unternehmens entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6. Reise-Versicherungen Eine Reiseschutzpaketversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung über Ihre Versicherungsgesellschaft.
7. Gewährleistung und Abhilfe Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. in der Stellung einer gleichwertigen Ersatzleistung in einer bestimmten angemessenen Frist.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträgliche Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten, muss der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Ferienpark geltend machen
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart
Stand : 01.12.2010
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