ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.             Vertragsabschluß

Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes bieten Sie uns den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an.

Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung des Formulars:  Angebot /  Reisebestätigung / Rechnung

per Post, E-Mail, Fax oder bei  kurzfristiger Buchung per Telefon.

 

2.             Leistungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im o.g. Formular.

 

3.             Zahlungen

Bei Annahme unseres Angebotes und damit Ihrer Zustimmung zum Vertrag,  erfolgt innerhalb einer Woche die auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung, welche mindestens 20% vom Gesamtpreis beträgt. Bei Änderung gesetzlicher Steuern ist das Unternehmen berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

 

Bei Beträgen unter 100 €  bzw. bei Kurzaufenthalt bis 3 Übernachtungen ist der Gesamtbetrag innerhalb der genannten Optionsfrist fällig.

Ist die An-/ Zahlung innerhalb der gesetzten Frist auf unser Geschäftskonto eingegangen, gilt der Vertrag als verbindlich. 

Spätere Zahlungseingänge haben keinen Anspruch auf  Einhaltung des Angebotes bzw. der angebotene Vertrag erlischt automatisch kostenfrei.  Der Eingang der  Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt  auf dem genannten Geschäftskonto zu erfolgen, ohne

nochmalige Aufforderung seitens des Ferienparks.  Wenn der vereinbarte Restbetrag nicht rechtzeitig auf unserem Geschäftskonto eingegangen ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entspr. Rücktrittsgebühren.

 

4.             Rücktritt

Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ist aber für diesen Fall verpflichtet, pauschal folgende

Entschädigung auf die Gesamtsumme zu zahlen:

 

               Bis 40 Tage vor Reisebeginn

 20% des Reisepreises

               Vom 40. -  20. Tag  vor   Reisebeginn

 30% des Reisepreises

               Vom 20. -  15. Tag  vor Reisebeginn    50% des Reisepreises
               ab 10. Tag vor Reisebeginn   100% des Reisepreises

                                                  

                                                                               

                                                    

 

Tritt statt des Reisenden ein  Dritter in den Vertrag ein, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig.

 

Für die erforderliche Schlüsselübergabe bzw. - Hinterlegung am Anreisetag ab 15.00 Uhr ist eine vorherige Bekanntgabe der geplanten Ankunftszeit seitens des Gastes notwendig.  Die gebuchte Unterkunft ist bis 18.00 h in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als storniert, es sei denn, der Gast hat dem Ferienpark  zuvor späteres Eintreffen  mitgeteilt.  Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft, sondern hat Anspruch auf die von Ihm gebuchte Kategorie.  

Die Bereitstellung einer höheren Kategorie ohne Aufpreis für den Gast obliegt dem Ferienpark selbst und ist für Nachfolgebuchungen nicht verbindlich.

Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.  Danach kann der Ferienpark für die zusätzliche Nutzung der Unterkunft bis 18.00 Uhr  50 % des vollen Logispreises  in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %.

               

5.             Höhere Gewalt

Der Ferienpark ist berechtigt  aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen- Unterkünfte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden; das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann.  Das Unternehmen hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Unternehmens entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

6.             Reise-Versicherungen

Eine Reiseschutzpaketversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.  Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung über Ihre Versicherungsgesellschaft.

 

7.             Gewährleistung und Abhilfe

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. in der Stellung einer gleichwertigen Ersatzleistung in einer bestimmten angemessenen Frist.

 

8.             Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträgliche Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten, muss der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Ferienpark geltend machen

 

9.             Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart

 

 

 

Stand : 01.12.2010